Häufige Fragen zum Thema Pflege

Wir haben einige Antworten auf häufige Fragen aus unserer Beratungspraxis für Sie gesammelt.

  • Wer ist pflegebedürftig?

    Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht der Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

  • Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?

    Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) besucht den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

    Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.

  • Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?

    Ja. Ein Pflegegrad entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Pflegegraden zugeordnet den maximalen monatlichen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

    Pflegegrad 1125 €
    Pflegegrad 2689 €
    Pflegegrad 31298 €
    Pflegegrad 41612 €
    Pflegegrad 51995 €
  • Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?

    Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

  • Was ist, wenn ich mit einer Pflegekraft nicht zurechtkomme?

    Bei Problemen dieser oder anderer Art wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung. Sie kann das Gespräch mit Ihnen und der Pflegekraft führen und Ihnen eine Lösung anbieten.

  • Ich werde von Angehörigen gepflegt und brauche nur am Wochenende und wenn sie in den Urlaub fahren Hilfe. Wie ist das zu organisieren und wie wird das Pflegegeld verrechnet?

    Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung + Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich Verhinderungspflege zu beantragen.

  • Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?

    Nein, so lange wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen.